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Abitur

Das Abitur ist der höchst erreichbare Schulabschluss in Deutschland und befähigt zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule (bzw. anderen Hochschulen). Das Abitur kann als allgemeine Hochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife (eingeschränkte Studienberechtigung für bestimmte Fächer an bestimmten Hochschulen) verliehen werden. Preußen regelte 1788 als erster deutscher Staat die Hochschulzulassung mit Hilfe des Abiturs, zuvor wählten die Universitäten die Studenten nach eigenen Kriterien aus. Wilhelm von Humboldt und Johann Wilhelm Süvern versuchten die Vereinheitlichung einer verbindlichen Reifeprüfung. Spruchreif wurde das aber erst am 25. Juni 1834, denn da genehmigte der preußische König Friedrich Wilhelm III. ein Reglement für die Prüfung der zu den Universitäten übergehenden Schüler. Frauen durften aber erst ab 1896 das Abitur ablegen. Die Wege zum Abitur im deutschen Bildungssystem sind vielfältig. Das Gymnasium und die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (GOST) führen den Schüler in drei Jahren zum Abitur. Einige Bundesländer haben die Abiturzeit auf zwei Jahre gekürzt (das sogenannte „Turbo-Abitur“). Berufliche Gymnasien, auch Fachgymnasium genannt, und Berufskollegs mit gymnasialer Oberstufe führen ebenfalls zum Abitur.

Das gleiche gilt für die 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule (FOS) und die Berufsoberschule (BOS). Ohne eine zweite Fremdsprache wird lediglich die fachgebundene Hochschulreife erreicht. Mit Hilfe des Zweiten Bildungswegs kann man an staatlichen oder privaten Einrichtung das Abitur im Rahmen der Erwachsenenbildung nachholen. So kann man mit einer abgeschlossen Ausbildung oder mehrjähriger Berufserfahrung an Abendgymnasien, Kollegschulen und in einigen Regionen auch an Volkshochschulen das Abitur nachholen. Das Pilotprojekt „Abitur online“ läuft derzeit an zwei Schulen. Dort besuchen die Schüler nur zweimal in der Woche die Schule, der Rest wird per Internet unterrichtet. Fernschulen bieten mit dem Fernabitur ebenfalls Lehrgänge zum Abi nachmachen an. Wenn man einen Hochschulabschluss erwirbt, bekommt man ebenfalls die allgemeine Hochschulreife zugesprochen, wenn man zuvor nur fachgebunden studieren durfte (fachgebundene Hochschulreife). Bei der Nichtschülerprüfung wird die allgemeine Hochschulreife durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben. Man kann sich in diesem Fall durch Selbststudium oder mit Hilfe externe Anbieter auf die Prüfung vorbereiten.

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